Als Immobilienmakler sind wir gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) einzuhalten. Diese Regelung dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und sorgt für mehr Transparenz im Immobilienmarkt.
Im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten müssen wir bei bestimmten Vorgängen die Identität unserer Kunden überprüfen. Dazu gehört insbesondere die Einsicht in ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass).
Diese Identitätsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und betrifft sowohl Käufer als auch Verkäufer sowie gegebenenfalls wirtschaftlich Berechtigte.
Die erhobenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verarbeitet und aufbewahrt.
Diese Maßnahme dient Ihrer Sicherheit sowie der Rechtssicherheit aller Beteiligten im Immobiliengeschäft.