Der Energieausweis ist seit dem 1. Mai 2014 Pflicht.

 

 

 

Beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien müssen

 

Wohnungsgesellschaften, Eigentümer und Vermittler künftig offenlegen, wir hoch die Energiekosten für ihre Immobilien sind.

 

Wer eine Immobilienanzeige (Zeitung/ Internetportal) aufgibt, muss exakte Angaben zum energetischen Zustand des Hauses machen.

 

Von Neubauten werden zudem höhere Energiestandards verlangt.

 

Verantwortlich für die Veröffentlichung der Pflichtangaben ist immer der Eigentümer oder der Vermieter.

 

Beauftragte Makler sind ebenfalls  von der  Regelung betroffen.

 

  

Diese Pflicht besteht bei Vermietung, Verpachtung und dem Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses.

 

Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von unter 50 Quadratmetern oder Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, sind von der Pflicht nicht betroffen.

 

 

Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis den Mietern/Käufern  unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Abschluss eines Mietvertrages als Kopie und bei Abschluss eines Kaufvertrages als Original übergeben werden.

 

Sollten die Angaben trotz vorhandenem Energieausweis unterlassen werden, können bei dem  Eigentümer Bußgelder von bis zu 15.000 Euro anfallen, da es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.

 

 

 

Es gibt zwei unterschiedliche Arten von Energieausweisen:

 

Verbrauchsausweis

 

Er weist die tatsächlich verbrauchte Energiemenge des Gebäudes aus. Hierzu zählen die Heizung und Warmwasserbereitung. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben. Hierzu werden  die letzten drei Heizkostenabrechnungen benötigt. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.

 

  

Bedarfsausweis

 

Für den Bedarfsausweis wird in einem aufwendigen Berechnungsverfahren der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes ermittelt. Dämmung der Außenwand, sind Energiesparfenster eingebaut, welche Heizungsanlage ist installiert usw. Um all diese Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht ein Fachmann das Haus einer gründlichen Untersuchung. Grundlage für die Berechnungen sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, die bei einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird. Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt.

 

 

Gerne erstellen wir den Energieausweis für unsere Kunden.