Energieausweis – gesetzliche Pflicht
Der Energieausweis ist beim Verkauf sowie bei der Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben.
Spätestens bei der Besichtigung muss er Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden. Beim Abschluss eines Mietvertrages ist eine Kopie zu übergeben, beim Kaufvertrag das Original.
In Immobilienanzeigen (Zeitung oder Internet) sind bestimmte energetische Angaben verpflichtend anzugeben. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich. Auch beauftragte Makler sind in die gesetzliche Regelung eingebunden.
Ausgenommen sind lediglich Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 Quadratmetern sowie denkmalgeschützte Immobilien.
Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Arten des Energieausweises
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre (Heizung und Warmwasser). Er gibt einen Überblick über den bisherigen Energieverbrauch des Gebäudes.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage einer technischen Gebäudeanalyse erstellt. Dabei werden Bauweise, Dämmung, Fenster und Heizungsanlage berücksichtigt. Er zeigt den theoretischen Energiebedarf und ermöglicht einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des Energieausweises.