Wir können Informationen Dritter nur ohne jegliche Garantie oder rechtliche Verpflichtung zur Verfügung stellen. Auch wenn wir alle Informationen regelmäßig aktualisieren und mit größtmöglicher Sorgfalt veröffentlichen, empfehlen wir Ihnen, aufgrund der sich schnell ändernden Reisebedingungen häufig nachzuschauen und die Reise- und Einreisebestimmungen vor Ihrer Reise durch unabhängige Erkundigungen zu überprüfen. Die Informationen stammen von der Internetseite: Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) | CDC und wurden mit Google übersetzt.
Wichtiger Hinweis: Verifizierte Selbsttests werden nicht in allen Staaten und/oder nur für bestimmte Personenkreise akzeptiert. Bis zum Tag Ihres Fluges können sich die für Ihren Flug maßgeblichen gesetzlichen/behördlichen Vorgaben (u.a. auch zu den Testregularien), insbesondere die des jeweiligen Ziellandes, ändern. Bitte informieren Sie sich selbstverantwortlich und rechtzeitig über etwaige Änderungen der gesetzlichen/behördlichen Vorgaben (u.a. zu den Testregularien) zur Einreise in das Zielland.
Um in die USA einreisen zu dürfen benötigen Sie:
COMBINED PASSENGER DISCLOSURE AND ATTESTATION TO THE UNITED STATES OF AMERICA
Häufig gestellte Fragen zu Luftfahrzeugbetreibern/Fluggesellschaften/Besatzungen Voraussetzung für den Nachweis eines negativen COVID-19-Tests oder die Dokumentation der Genesung von COVID-19
Allgemein
Gilt diese Anordnung für alle Flüge oder nur für kommerzielle Flüge?
Diese Anordnung gilt für alle Flüge, einschließlich Privatflüge und Flugzeuge der allgemeinen oder geschäftlichen Luftfahrt (Charterflüge). Passagiere, die zwei Jahre oder älter sind und mit dem Flugzeug in die Vereinigten Staaten reisen, müssen unabhängig von der Flugart ein negatives Testergebnis oder eine Dokumentation der Genesung vorlegen.
Gilt die Bestellung in Den Häfen vor der Abfertigung?
Ja, die Verordnung gilt für Fluggäste, die von einem fremden Land in die Vereinigten Staaten abfliegen, einschließlich derjenigen in Häfen vor der Abfertigung.
Airline-Checkliste und Skripte
Das Personal der Fluggesellschaft kann diese Checkliste verwenden, um den COVID-19-Impfnachweis und das negative Testergebnis der Passagiere oder die Dokumentation der Genesung (falls zutreffend) zu bestätigen, bevor sie an Bord von Flügen in die Vereinigten Staaten gehen, wie in den CDC-Anordnungen vorgeschrieben. Klicken Sie hier, um die Airline-Checkliste pdf-symbol[PDF – 7 Seiten].
Das Personal der Fluggesellschaft kann den Passagieren die folgenden Skripte vorlesen, um sie auf mögliche COVID-Dokumentationsprüfungen durch Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens am Einreisehafen vorzubereiten. Es gibt zwei Skripte für Fluggesellschaften, eines zum Lesen für Passagiere beim Boarding und ein anderes bei der Ankunft. Die Skripte werden in 10 Sprachen übersetzt.
Hier die deutsche Ausführung:
1. Beim Einsteigen oder am Abflug-Gate
Bei der Ankunft in den USA können Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens stichprobenartig die COVID-19-Unterlagen überprüfen, die Sie beim Einsteigen für diesen Flug vorlegen mussten. Dies kann Ihr COVID-19-Testergebnis oder die Bescheinigung Ihrer Genesung von COVID-19 sowie gegebenenfalls den Nachweis einer COVID-19-Impfung umfassen. Jede Person, mit Ausnahme derjenigen, die jünger als 2 Jahre sind, kann aufgefordert werden, diese Dokumente vorzulegen. Bitte halten Sie diese Dokumente zusammen mit Ihrem Reisepass zur Einsichtnahme bereit. Wenn Ihr Nachweis einer COVID19-Impfung, Ihr COVID-19-Testergebnis oder Ihre Genesungsbescheinigung in elektronischer Form und auf einem Mobilgerät vorliegt, laden Sie diese Informationen bitte schon jetzt zur Einsichtnahme. Es kann sein, dass bei der Landung am Flughafen kein Internetzugang verfügbar sein wird, sodass Sie möglicherweise eine Bildschirmaufnahme (oder einen Screenshot bzw. ein Foto der Dokumente) auf Ihrem Mobilgerät haben müssen, um dies den Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens vorzeigen zu können. Vielen Dank für Ihre Kooperation, die für die Bemühungen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, unerlässlich ist. Noch einmal: Bitte halten Sie Ihren Reisepass, Ihr COVID19-Testergebnis oder Ihre Genesungsbescheinigung sowie gegebenenfalls den Nachweis einer COVID-19-Impfung zur Einsichtnahme bereit, wenn Sie aus dem Flugzeug steigen.
2. Bei der Ankunft in den USA
Willkommen in den USA. Beamte des öffentlichen Gesundheitswesens können stichprobenartig die COVID-19- Unterlagen überprüfen, die Sie beim Einsteigen für diesen Flug vorlegen mussten. Dies kann Ihr COVID-19-Testergebnis oder die Bescheinigung Ihrer Genesung von COVID-19 sowie gegebenenfalls den Nachweis einer COVID-19-Impfung umfassen. Jede Person, mit Ausnahme derjenigen, die jünger als 2 Jahre sind, kann aufgefordert werden, diese Dokumente vorzulegen. Bitte halten Sie diese Dokumente zusammen mit Ihrem Reisepass, der auf der Informationsseite geöffnet ist, zur Einsichtnahme durch einen Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens bereit. Wenn Ihr Nachweis einer COVID-19-Impfung, Ihr COVID-19-Testergebnis oder Ihre Genesungsbescheinigung in elektronischer Form und auf einem Mobilgerät vorliegt, laden Sie diese Informationen bitte schon jetzt zur Einsichtnahme. Es kann sein, dass am Flughafen kein Internetzugang verfügbar ist, sodass Sie möglicherweise eine Bildschirmaufnahme (oder einen Screenshot bzw. ein Foto der Dokumente) auf Ihrem Mobilgerät haben müssen, um dies den Beamten des öffentlichen Gesundheitswesens vorzeigen zu können. Vielen Dank für Ihre Kooperation, die für die Bemühungen, die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen, unerlässlich ist. Noch einmal: Bitte halten Sie Ihren Reisepass, Ihr COVID19-Testergebnis oder Ihre Genesungsbescheinigung sowie gegebenenfalls den Nachweis einer COVID-19-Impfung zur Einsichtnahme bereit, wenn Sie aus dem Flugzeug steigen
Ausnahmen
Welche Arten von Besatzung sind von den Anforderungen der Bestellung ausgenommen? Welche Arten von Reisen mit Der Crew sind von den Anforderungen der Bestellung ausgenommen?
Besatzungsmitglieder im offiziellen Dienst, die von der Fluggesellschaft oder dem Luftfahrzeugbetreiber zugewiesen werden und den Betrieb von Flugzeugen oder die Positionierung von Besatzungsmitgliedern beinhalten, die das Flugzeug nicht betreiben (d. h. im "Deadhead" -Status), sind von den Anforderungen der Verordnung befreit, sofern ihre Aufgabe im Rahmen des Arbeitsschutzprogramms einer Fluggesellschaft oder eines Luftfahrzeugbetreibers erfolgt.
Besatzungsmitglieder, die zu Schulungen, zum Pendeln zur oder von der Arbeit oder aus geschäftlichen Gründen reisen, die nicht mit dem Betrieb des Flugzeugs zusammenhängen, sind nicht von der Testanforderung ausgenommen. Die Besatzung reist auch nicht aus persönlichen Gründen, wie z.B. Freizeitreisen.
In einem Positionierungs- oder "Deadhead" -Szenario befindet sich das Besatzungsmitglied auf der "Uhr" und seine Zeit und Bewegung werden von der Fluggesellschaft oder dem Flugzeugbetreiber entweder in, von oder zwischen den operativen Einsätzen geleitet. Auf der anderen Seite gilt das "Pendeln" zu und von Orten, an denen der offizielle Dienst beginnt und endet, als persönliche Reise. Die Besatzung wäre nicht von der Anordnung ausgenommen, wenn sie sich in einem Pendelstatus befindet.
Damit die Ausnahme gelten kann, muss das Arbeitsschutzprogramm der Fluggesellschaft oder des Luftfahrzeugbetreibers branchenüblichen Protokollen zur Prävention von COVID-19 entsprechen, wie in den einschlägigen Sicherheitswarnungen für Betreiber festgelegt, d. h. SAFO 20009 pdf-symbol[PDF – 12 Seiten]externes symbol, COVID-19: Aktualisierte vorläufige Arbeitsschutzleitlinien für Luftfahrtunternehmen und Besatzungen, die gemeinsam von der Federal Aviation Administration (FAA) und CDC herausgegeben wurden.
Besatzungsmitglieder, die nicht im Rahmen des oben beschriebenen Arbeitsschutzprogramms einer Fluggesellschaft oder eines Flugzeugbetreibers tätig sind, sind nicht von den Anforderungen der Verordnung ausgenommen.
Andere Personen, wie Wartungspersonal oder Auftragnehmer, können ebenfalls ausgenommen werden, wenn:
1. Ihre Reise dient dem Zweck, das Luftfahrzeug zu betreiben oder die Sicherheit des Flugbetriebs zu
gewährleisten; UND
2. Die Fluggesellschaft oder der Luftfahrzeugbetreiber weitet ihr Arbeitsschutzprogramm auf diese Personen aus
und stellt sicher, dass diese Personen die in den SAFO- und CDC-Leitlinien enthaltenen Protokolle einhalten.
UND
3. Die Reise kann nicht mit ausreichender Zeit geplant werden, um es dem Mitarbeiter zu ermöglichen, einen
COVID-19-Test zu machen und die Ergebnisse vor der operativen Reise zu erhalten.
CDC erwartet, dass Fluggesellschaften und Flugzeugbetreiber feststellen werden, ob die Reisen ihrer
Mitarbeiter die Anforderungen der Ausnahme erfüllen. CDC empfiehlt auch, dass die Besatzung mit einem
offiziellen Schreiben (Papier oder elektronische Kopie) ihres Arbeitgebers reist, dass die Reise des
Besatzungsmitglieds die Anforderungen der Befreiung erfüllt. Anstatt ihren Mitarbeitern ein offizielles
Schreiben zur Verfügung zu stellen, können Fluggesellschaften / Flugzeugbetreiber beschließen, ihre
deadheading Crew in der allgemeinen Erklärung des Fluges aufzulisten, um die Empfehlung der CDC zu erfüllen.
Besatzungsmitglieder, die nicht in der Allgemeinen Erklärung eines Fluges aufgeführt sind, wie z. B. die
Deadheading-Crew anderer Fluggesellschaften, sollten weiterhin mit einem offiziellen Schreiben ihres
Arbeitgebers reisen.
Fluggesellschaften und andere Luftfahrzeugbetreiber, die ihre Besatzung mit einem offiziellen Dienststatus
(d. h. Position oder Deadhead) in einem von einer anderen Fluggesellschaft oder einem anderen
Luftfahrzeugbetreiber betriebenen Luftfahrzeug reisen, sollten sich mit dieser Fluggesellschaft oder diesem
Betreiber hinsichtlich der Berechtigung ihrer Besatzungsmitglieder für eine Befreiung von der Prüfung
abstimmen.
Sind US-Bundespolizisten von den Anforderungen dieser Anordnung ausgenommen?
Offizielle Reisen von US-Bundespolizisten sind von den Anforderungen der Anordnung ausgenommen, wenn:
1. Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes führen eine Strafverfolgungsfunktion (z. B. zu Sicherheitszwecken)
im Flugzeug aus; UND
2. die dringende Notwendigkeit zu reisen lässt keine Zeit für Tests zu CDC erwartet, dass die
Strafverfolgungsbehörden des US-Bundes feststellen werden, ob die Reisen ihrer Mitarbeiter die Anforderungen
der Ausnahme erfüllen. CDC empfiehlt, dass Mitarbeiter mit einer Kopie ihrer Reiseaufträge und einem
unterschriebenen Brief (Papier oder elektronisch) von ihrer Agentur reisen, aus dem hervorgeht, dass die Reise
des Mitarbeiters die Anforderungen der Befreiung erfüllt.
Sind US-Militärangehörige von der Testanforderung ausgenommen?
US-Militärpersonal, zivile Angestellte, Angehörige, Auftragnehmer und andere Mitarbeiter der US-Regierung sind von den Anforderungen der CDC-Verordnung ausgenommen, wenn sie auf offiziellen militärischen Reisebefehlen reisen. Diese Ausnahme gilt für Personen auf offiziellem militärischem Befehl auf US-Militärflügen (einschließlich Charterbetreibern für ganze Flugzeugverträge) und nicht in den USA ansässigen Personen. militärische Flüge (z. B. kommerzielle Flüge).
Darüber hinaus sind US-Militärangehörige von den Anforderungen der Testanforderung befreit, wenn sie aufgrund offizieller Reiseanordnungen der US-Regierung reisen, d. H. Von anderen Regierungsbehörden ausgestellt.
CDC erwartet, dass die US-Militärdienste bestimmen werden, was als "offizielle militärische oder US-Regierungsreisebefehle" gilt, die die Anforderungen dieser Ausnahme erfüllen.
CDC empfiehlt, dass US-Militärpersonal, zivile Angestellte, Angehörige, Auftragnehmer und andere MITARBEITER DER US-Regierung, die im Rahmen offizieller militärischer Reiseaufträge in nichtmilitärischen Flugzeugen, wie z. B. kommerziellen Flügen, reisen, ihre entsprechenden Reiseaufträge mit sich führen, um sie dem Personal der Fluggesellschaft / des Betreibers oder den Gesundheitsbehörden vorzulegen. Fluggesellschaften müssen nur überprüfen, ob US-Militärpersonal, zivile Angestellte, Angehörige, Auftragnehmer und andere Mitarbeiter der US-Regierung auf offiziellen militärischen Reisebefehlen reisen.
US-Militärpersonal, zivile Angestellte, Angehörige des US-Militärpersonals, Auftragnehmer und andere Mitarbeiter der US-Regierung, die nicht auf offiziellen militärischen Reisebefehlen oder Reisebefehlen der US-Regierung reisen, unterliegen weiterhin den Anforderungen der CDC-Testanordnung.
Gibt es spezifische Leitlinien, die Betreiber von Privatflügen oder Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt befolgen müssen, wenn sie eine positiv getestete Person oder exponierte Kontakte befördern möchten?
Für den Transport von Patienten, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, müssen die Betreiber die Vorläufigen Leitlinien der CDC für den Transport oder die Organisation des Lufttransports von Menschen mit COVID-19- oder COVID-19-Exposition in die, aus oder innerhalb der Vereinigten Staateneinhalten.
Arten von Tests und bestätigende Ergebnisse
Welche Arten von SARS-CoV-2-Tests sind im Rahmen der Verordnung zulässig?
Die Passagiere müssen mit einem Virustest getestet werden, der entweder ein Antigentest oder ein Nukleinsäureamplifikationstest (NAAT) sein kann. Beispiele für verfügbare NAATs für SARS-CoV-2 umfassen, sind aber nicht beschränkt auf reverse Transkriptionspolymerase-Kettenreaktion (RT-PCR), reverse Transkriptionsschleifen-vermittelte isotherme Amplifikation (RT-LAMP), transkriptionsvermittelte Amplifikation (TMA), Nicking-Enzym-Amplifikationsreaktion (NEAR) und Helikase-abhängige Amplifikation (HDA). Der verwendete Test muss von der zuständigen nationalen Behörde für den Nachweis von SARS-CoV-2 in dem Land, in dem der Test durchgeführt wird, zugelassen sein. Ein Virustest, der für Personal des US-Verteidigungsministeriums (DOD), einschließlich DOD-Auftragnehmern, Angehörigen und anderen Mitarbeitern der US-Regierung, durchgeführt und von einem DOD-Labor in einem fremden Land getestet wurde, erfüllt ebenfalls die Anforderungen der Anordnung.
Kann ein Schnelltest verwendet werden, um die Anforderungen der Bestellung zu erfüllen?
Schnelltests sind akzeptabel, solange es sich um einen Virustest handelt, der nach der Verordnung akzeptabel ist.
Erfüllt ein Selbsttest die Bedingungen der Bestellung?
Passagiere können einen Selbsttest (manchmal auch als Heimtest bezeichnet) verwenden, der die folgenden Kriterien erfüllt:
· Der Test muss ein SARS-CoV-2-Virustest (Nukleinsäureamplifikationstest [NAAT] oder Antigentest) mit
Emergency Use Authorization (EUA) der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) ODER der
zuständigen nationalen Behörde, in der der Test durchgeführt wird, sein.
· Das Testverfahren muss einen telemedizinischen Dienst umfassen, der mit dem Hersteller des Tests
verbunden ist und eine Echtzeitüberwachung aus der Ferne über eine Audio- und Videoverbindung ermöglicht.
Einige von der FDA autorisierte Selbsttests, die einen Telegesundheitsdienst umfassen, erfordern
möglicherweise ein Rezept.
· Der Telemedizinanbieter muss die Identität der Person bestätigen, die Probenentnahme- und Testverfahren
beachten, das Testergebnis bestätigen und einen Bericht erstellen, der den Anforderungen der CDC-Anordnung
entspricht (siehe "Welche Informationen müssen im Testergebnis enthalten sein?" unten).
· Fluggesellschaften und andere Luftfahrzeugbetreiber müssen in der Lage sein, die Identität der Person und die
Details des Testergebnisses zu überprüfen und zu bestätigen. Der Passagier muss auch in der Lage sein, die
Dokumentation der Testergebnisse den US-Beamten am Einreisehafen und den lokalen / staatlichen
Gesundheitsabteilungen vorzulegen, falls dies erforderlich ist.
Wenn ein Passagier positiv getestet wird, empfiehlt CDC dem Telemedizinanbieter, positive Testergebnisse an die zuständigen Gesundheitsbehörden am Standort des Passagiers gemäß den lokalen Anforderungen zu melden. Der Telemedizinanbieter sollte den Passagier auch darüber beraten, was er und seine engen Kontakte tun sollten. Dies würde beinhalten, nicht zu reisen, bis sie die Isolation (falls infiziert) oder Quarantäne (falls exponiert) in Übereinstimmung mit den lokalen und CDC-Anforderungen abgeschlossen haben.
Einige Länder können die Einfuhr von Tests einschränken, die dort nicht zugelassen oder registriert sind. Wenn Passagiere erwägen, einen von den USA autorisierten Test zur Verwendung außerhalb der Vereinigten Staaten mitzubringen, sollten sie sich vor ihrer Reise an die Behörden an ihrem Zielort wenden, um Informationen zu erhalten.
Welche Informationen müssen im Testergebnis enthalten sein?
Ein Testergebnis muss in Form einer schriftlichen Dokumentation (Papier oder digitale Kopie) vorliegen. Die Dokumentation muss Folgendes enthalten:
1. Art des Tests (was darauf hinweist, dass es sich um einen NAAT- oder Antigentest handelt)
2. Stelle, die das Ergebnis ausstellt (z. B. Labor, Gesundheitseinrichtung oder Telemedizindienst)
3. Datum der Probenentnahme. Ein negatives Testergebnis muss zeigen, dass die Probe 1 Tag vor dem Flug
entnommen wurde. Ein positives Testergebnis zur Dokumentation der Genesung von COVID-19 muss zeigen,
dass die Probe innerhalb von 90 Tagen vor dem Flug entnommen wurde.
4. Informationen, die die Person identifizieren (vollständiger Name plus mindestens eine weitere Kennung wie
Geburtsdatum oder Passnummer)
5. Versuchsergebnis
Anschlussflüge oder verspätete Flüge
Muss ein Fluggast, der einen oder mehrere Anschlussflüge in die Vereinigten Staaten unternimmt, den Test vor dem ersten Flug in der Reiseroute oder dem Flug am letzten Abflugort in die Vereinigten Staaten vorlegen?
Fluggesellschaften und Luftfahrzeugbetreiber sind verpflichtet, die negativen Testergebnisse der Passagiere oder die Dokumentation der Genesung vor ihrem letzten Abflugort in die Vereinigten Staaten zu bestätigen. Fluggäste, die einen oder mehrere Anschlussflüge in die Vereinigten Staaten unternehmen, dürfen, müssen den Test jedoch nicht an Bord von Flügen in ihrer Reiseroute vorlegen, die nicht am letzten Abflugort stattfinden.
Passagiere auf Anschlussrouten haben die Möglichkeit, sich innerhalb von 1 Tag vor ihrem ersten Flug in einer Anschlussroute oder auf dem Weg vor ihrem letzten Abflughafen in die USA testen zu lassen. Wenn sie sich jedoch dafür entscheiden, sich unterwegs testen zu lassen, sollten sie überlegen, wo in einem Anschlussflughafen Tests verfügbar sind und ob sie während des Transits darauf zugreifen können. Wenn sie unterwegs keinen Test erhalten können, muss ihnen die Beförderung auf einem Flug in die Vereinigten Staaten verweigert werden. Darüber hinaus sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass sie, wenn sie unterwegs positiv getestet werden, nicht in der Lage sein werden, mit kommerziellen Flugzeugen weiterzureisen, bis sie die Isolation abgeschlossen haben.
Hinweis: Wenn ein Passagier eine Flugroute mit einer oder mehreren Übernachtungen auf dem Weg in die USA geplant hat, darf der Test nicht vor seinem Flug ab dem letzten Abflugort abgelaufen sein. Der Passagier muss nicht erneut getestet werden, wenn die Reiseroute aufgrund von Einschränkungen der Flugverfügbarkeit eine Übernachtverbindung erfordert.
Was passiert, wenn der Flug eines Passagiers die 1-Tages-Frist für Tests überschreitet?
Wenn sich der erste Flug in der Reiseroute eines Passagiers aufgrund einer Situation, die außerhalb der Kontrolle des Passagiers liegt (z. B. Verspätungen aufgrund von Unwettern oder mechanischen Problemen des Flugzeugs), über das 1-Tages-Testlimit hinaus verspätet und diese Verspätung 24 Stunden oder weniger nach dem 1-Tages-Limit für Tests liegt, muss der Passagier nicht erneut getestet werden. Wenn die Verspätung mehr als 24 Stunden nach dem 1-Tages-Limit liegt, muss der Passagier erneut getestet werden.
Wenn sich ein Anschlussflug in der Reiseroute eines Passagiers aufgrund einer Situation, die außerhalb der Kontrolle des Passagiers liegt (z. B. Verspätungen aufgrund von Unwettern oder mechanischen Problemen des Flugzeugs), über das 1-Tages-Testlimit hinaus verspätet und diese Verspätung weniger als 48 Stunden nach dem 1-Tages-Limit für Tests liegt, muss der Passagier nicht erneut getestet werden. Wenn die Verspätung mehr als 48 Stunden nach dem 1-Tages-Limit liegt, muss der Passagier erneut getestet werden.
Bescheinigung
Warum enthält die Bescheinigung einen Abschnitt für die Anforderung in Bezug auf die Proklamation des Präsidenten zur Förderung der sicheren Wiederaufnahme des globalen Reisens während der COVID-19-Pandemie-Proklamation?
Um die Belastung für Fluggesellschaften und Flugzeugbetreiber zu verringern, hat CDC eine kombinierte Offenlegung und Bescheinigung für Passagiere bereitgestellt, die die Anforderungen von zwei CDC-Anordnungen auf einem Bescheinigungsformular erfüllt: Anforderung an den Nachweis eines negativen COVID-19-Testergebnisses oder Genesung von COVID-19 für alle Fluggäste, die in den Vereinigten Staaten ankommen, und Anordnung zur Umsetzung der Präsidialproklamation zur Förderung der sicheren Wiederaufnahme des globalen Reiseverkehrs während der COVID-19-Pandemie.
Wird CDC das Beglaubigungsformular in anderen Sprachen als Englisch veröffentlichen?
Derzeit ist das Beglaubigungsformular nicht in anderen Sprachen verfügbar. CDC wird die Beglaubigung in Arabisch, Französisch, Russisch, vereinfachtem Chinesisch und Spanisch veröffentlichen.
Fluggesellschaften und Luftfahrzeugbetreiber können auch einen Dritten mit der Bereitstellung von Übersetzungen der Bescheinigung beauftragen. Die Fluggesellschaft oder der Luftfahrzeugbetreiber ist jedoch dafür verantwortlich, die Richtigkeit jeder Übersetzung sicherzustellen. Die Fluggesellschaft oder der Luftfahrzeugbetreiber darf diese Verantwortung nicht auf einen Dritten übertragen.
Können Fluggesellschaften/Luftfahrzeugbetreiber eine Bescheinigung nur in einer Fremdsprache (und nicht in einer englischen Übersetzung) verwenden, so dass die einzige Version, die für zwei Jahre aufbewahrt wird, in einer Fremdsprache ist?
Ja, Fluggesellschaften/Luftfahrzeugbetreiber dürfen eine Bescheinigung nur in einer Fremdsprache
verwenden und aufbewahren.
Müssen Fluggesellschaften und Betreiber von Privatflügen oder Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt Kopien von Passagiertestergebnissen oder Impfnachweisen aufbewahren?
Nein, die Fluggäste müssen den Mitarbeitern der Fluggesellschaft oder dem Luftfahrzeugbetreiber vor dem
Einsteigen eine Kopie ihrer Testergebnisse und gegebenenfalls einen Impfnachweis vorlegen, aber die
Fluggesellschaft oder der Luftfahrzeugbetreiber muss keine Kopien der Testergebnisse oder des
Impfnachweises aufbewahren.
Wie lange benötigen Fluggesellschaften und Betreiber von Privatflügen oder Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt, um die Passagierbescheinigungen aufzubewahren?
Betreiber von Privatflügen und Flugzeugen der allgemeinen Luftfahrt müssen die Passagierbescheinigungen
gemäß den Anordnungen zwei Jahre lang aufbewahren.
Welche Elemente der Bescheinigung müssen Fluggesellschaften beibehalten?
Für digitalisierte Bescheinigungen müssen die Fluggesellschaften die Anforderungen des Fluggastes oder
des bevollmächtigten Vertreters (z. B. vollständig gegen COVID-19 geimpft und ein negatives Testergebnis
vor dem Abflug für COVID-19) sowie eine authentifizierte digitale Signatur oder einen anderen digitalen
Nachweis, dass die Person, die die Bescheinigung abgibt, der Passagier oder bevollmächtigte Vertreter ist
(z. B. durch Durchziehen der Kreditkarte, B. Scannen des Reisepasses, Eingabe der Bestätigungsnummer).
Für Bescheinigungen in Papierform müssen die Fluggesellschaften mindestens die Seiten der
Bescheinigung aufbewahren, aus denen hervorgeht, welche Anforderungen der Fluggast oder der
bevollmächtigte Vertreter sowie die Unterschrift erfüllt haben. Die Aufbewahrung kann in Form der Original-
Papierkopie oder eines digitalisierten Scans der erforderlichen Elemente erfolgen.
Können CDC oder Fluggesellschaften eine einfachere Version anbieten?
Zu diesem Zeitpunkt gibt es keine alternative Form der Bescheinigung. Fluggesellschaften und
Luftfahrzeugbetreiber müssen die Sprache in der aktuellen Bescheinigung unverändert verwenden.
Können Luftfahrtunternehmen und Betreiber digitale Versionen der Bescheinigung erstellen? Wenn elektronische Formulare verwendet werden, was ist dann "Signieren"?
Die Luftfahrtunternehmen und die Luftfahrtunternehmen müssen sicherstellen, dass die Bescheinigung von jedem Fluggast oder einem bevollmächtigten Vertreter vor dem Abflug des Fluges vorgelegt wird.
Die Digitalisierung des Papierformulars wird gefördert, wenn Fluggesellschaften und Betreiber in der Lage sind, ein Verfahren zu integrieren, bei dem eine authentifizierte digitale Signatur oder ein elektronisches System, das eindeutige Identifikatoren verwendet, um sicherzustellen, dass die Person, die das elektronische Beglaubigungsformular ausfüllt, der Fluggast oder ein bevollmächtigter Vertreter ist. Beispielsweise könnten ähnliche Methoden wie bei der Überprüfung der Identität eines Fluggastes über einen Pre-Boarding-Kiosk oder die Website oder App eines Luftfahrtunternehmens oder Betreibers zur Erlangung einer Bordkarte verwendet werden, um sicherzustellen, dass der Fluggast oder der bevollmächtigte Vertreter die Person ist, die die Bescheinigung ausfüllt.
Alternativ kann das Luftfahrtunternehmen oder der Betreiber authentifizierte digitale Signaturen (z. B. DocuSign) oder eine elektronische Version einer Bescheinigung verwenden, die sicherstellt, dass nur der einzelne Fluggast oder sein bevollmächtigter Vertreter Zugriff auf den Dateneingabeprozess hat (z. B. nach Eingabe des Benutzernamens/Passworts oder anderer identifizierender und/oder reiseroutenspezifischer Informationen im Rahmen des Pre-Boarding- oder Check-in-Prozesses).
Jede Methode ist akzeptabel, wenn das Luftfahrtunternehmen oder der Betreiber hinreichend sicher sein kann, dass die Person oder ihr bevollmächtigter Vertreter die einzige Person ist, die Zugang zu dem Dateneingabeprozess hat, der für die Einreichung der Bescheinigung erforderlich ist, und die digitale Version wird 2 Jahre lang aufbewahrt und kann der CDC auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Seite zuletzt überprüft: 20. Dezember 2021
Inhaltsquelle: Centers for Disease Control and Prevention, National Center for Emerging and Zoonotic Infectious Diseases (NCEZID), Division of Global Migration and Quarantine (DGMQ)